50 Jahre

Wahl der Elternratsmitglieder

Jedes Jahr werden auf der Elternvollversammlung neue Elternvertreter in den Elternrat gewählt. Am Gymnasium Marienthal wird nach folgendem Procedere gewählt:

Gemäß § 73 des Hamburgischen Schulgesetzes besteht der Elternrat an Schulen mit mehr als 26 Klassen aus zwölf Elternräten – so auch am Gymnasium Marienthal. Jeweils ein Drittel des Elternrates ist für ein, zwei oder drei Jahre gewählt. Jedes Jahr scheidet ein Drittel der Mitglieder aus.

Spätestens 6 Wochen nach Unterrichtsbeginn eines neuen Schuljahres werden die neuen Mitglieder bei einer Elternvollversammlung durch die Klassenelternvertreter oder deren Stellvertreter gewählt. Wählbar sind alle Eltern, deren Kinder das Gymnasium Marienthal besuchen.

In einem zweiten Wahlgang werden dann die Ersatzmitglieder für die Dauer eines Jahres gewählt. Das Schulgesetz sieht vor, dass mind. 2 Ersatzmitglieder gewählt werden sollen. Auf Beschluss des Elternrates des Gymnasium Marienthal werden aber in jedem Jahr 3 Ersatzmitglieder gewählt.

Pro Wahlgang können die stimmberechtigten Klassenelternvertreter nur max. so viele Namen auf dem Stimmzettel notieren, wie Positionen zur Verfügung stehen (also max. 4 Vollmitglieder im ersten und max. 3 Ersatzmitglieder im zweiten Wahlgang). Ein Stimmzettel gilt als ungültig, wenn mehr als die erforderlichen Stimmen notiert oder Namen doppelt genannt wurden.

Bei der Auszählung der Stimmen entscheidet die einfache Mehrheit, bei Stimmengleichheit wird gelost. 

Die Wahlleitung obliegt dem/der Vorsitzenden des Elternrates. Sofern noch kein/keine Vorsitzende/r bestimmt wurde, übernimmt die Schulleitung diese Aufgabe.

Beschluss des Elternrates vom 13.07.2016

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